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Der TWV Stader Land – produktiv und kompetent

Der Trinkwasserverband Stader Land ist 1990 entstanden aus den ehemaligen Wasserverbänden Wasserversorgungsverband Kehdingen und Wasserleitungsverband Altes Land. Er versorgt das Gebiet des Landkreises Stade mit Ausnahme der Kernbereiche der Städte Stade und Buxtehude mit Trink- und Betriebswasser.

Bereits 1928 gab es eine ländliche Wasserversorgung im Alten Land, die nach und nach ausgedehnt wurde auf den gesamten Marschbereich. In Kehdingen wurde eine öffentliche Wasserversorgung nach dem 2. Weltkrieg aufgebaut. Der Zuzug an Wohnbevölkerung aus den Deutschen Ostgebieten führte dazu, dass die Eigenversorgung der Bevölkerung aus Zisternen und eigenen Brunnen nicht mehr als ausreichend angesehen wurde.

Die Gründung des Wasserversorgungsverbandes Kehdingen 1946 war somit ein weiterer Meilenstein bei der Betrachtung der Wasserversorgung im Landkreis Stade. Beide Verbände wurden bereits gemeinsam verwaltet. Auch die Planungen zum Bau des neuen Wasserwerkes in Heinbockel wurden gemeinsam betrieben. So war es eine logische Folge, dass beide Verbände sich 1990 zum Trinkwasserverband Stader Land zusammenschlossen. Verbandsglieder in dem Trinkwasserverband Stader Land sind die Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Stade und Teilbereiche der Städte Stade und Buxtehude.

In der Verbandsordnung des Trinkwasserverbandes Stader Land sind die Aufgaben des Verbandes festgelegt. Sie umfassen neben der grundsätzlichen Aufgabe, die Verbandsglieder mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen, weitere Aufgaben, die den Aufgaben des Verbandes gleich geartet sind. Dieser erweiterte Aufgabenbereich umfasst die Abwassergebührenabrechnung für nahezu alle Verbandsmitglieder. Außerdem wurde für das Gebiet der Samtgemeinde Oldendorf die Aufgabe der Abwasserentsorgung übernommen.

  • In diesem Gremium sind Vertreter/innen der Verbandsglieder entsprechend der Anzahl ihrer Einwohner benannt. Je angefangene 3.000 Einwohner wird ein/e Vertreter/in an den Trinkwasserverband entsandt.
  • Ein weiteres Organ ist der Verbandsausschuss.
    Dieser setzt sich zusammen aus je einem/einer Vertreter/in eines jeden Verbandsmitgliedes zuzüglich dem Verbandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer, der dem Ausschuss mit beratender Stimme angehört.
  • Als 3. Organ ist der Geschäftsführer satzungsgemäß eingerichtet. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte des Trinkwasserverbandes Stader Land.
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