Die Trink- und Abwasserabrechnung des Trinkwasserverbandes umfasst den gesamten Service rund um die Abrechnung, Datenpflege, Datenarchivierung, Zahlungserfassung und Telefonie. Rund 44.000 Haushalte werden über einen jährlichen Zeitraum im rollierenden Verfahren abgerechnet, wobei alle zwei Monate die individuellen Abschläge erhoben werden.
Fünf Mitarbeiterinnen sorgen im täglichen Geschäft für einen reibungslosen Ablauf der umfangreichen Arbeiten. Die qualitativ hochwertige Sachbearbeitertätigkeit geht weit über den Einsatz einer reinen Callcenter-Struktur hinaus, wobei moderne Managementmethoden den Verband befähigen, transparent und schnell zu reagieren.
Sollten Sie Anmerkungen, Wünsche oder Kritik für uns haben rufen Sie uns gerne an.
Kontakt:
Telefon: 04163 818-210
Telefax: 04163 818-25210
E-Mail: abrechnung@twv-staderland.de
Der Wasserzähler
Der Trinkwasserverband ist gemäß Eichgesetz verpflichtet, Ihren Wasserzähler alle 6 Jahre zu wechseln. Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Zähler länger als 6 Jahre in Ihrer Hausinstallation verbleibt, da der Verband sich am so genannten Stichprobeverfahren beteiligt.
Fragen zum Stichprobeverfahren beantworteten wir gerne unter der Telefonnummer: 04163 818-210.
Anträge und Formulare
Die Mieterabrechnung
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer der Abnahmestelle, wobei eine direkte Abrechnung mit dem Mieter möglich ist, sofern durch den Grundstückseigentümer eine Mietvereinbarung angefordert, sowie geschlossen wird. Zu diesem Zweck stellen Sie bitte schriftlich einen Antrag beim Verband.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Abrechnung mit Ihrem Mieter eine einmalige Zahlung in Höhe von 17,85 EUR erheben müssen.
Satzung
Fassung vom | ||
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Wasserversorgungssatzung | S. 2 | 07.12.2022 |
Versorgungsbedingungen | S. 6 | 20.06.1980 |
Ergänzende Bestimmungen | S. 23 | 21.12.2011 |
Entgeltregelung | S. 25 | 06.12.2023 |
Preisblatt | S. 29 | 06.12.2023 |