Haushaltssatzung des Trinkwasserverbandes Stader Land für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund der §§ 112 ff des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), jeweils in der zzt. geltenden Fassung, und des § 14 der Verbandsordnung des Trinkwasserverbandes Stader Land vom 15.12.2005 (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 3/2006, Seite 14) in der zzt. geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird
im Erfolgsplan
bei Erträgen von 17.681.300 EUR
und Aufwendungen von 17.681.300 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 14.017.000 EUR
in den Ausgaben auf 14.017.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzplan erforderlich ist, wird auf 9.050.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden für 15.550.000 EUR veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
Dollern, 04.12.2024
Trinkwasserverband Stader Land
Hinck Burghartz
Verbandsvorsitzender Geschäftsführer
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der Haushaltssatzung wurde durch Verfügung des Landkreises Stade vom 11.12.2024 -10-15 51 01 (82)- erteilt.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2, Satz 3 NKomVG vom 06.01.2025 bis 17.01.2025 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle in Dollern während der Dienststunden öffentlich aus. Außerdem kann der Haushaltsplan auf der Homepage eingesehen werden.
Dollern, 19.12.2024