Haushaltssatzung des Trinkwasserverbandes Stader Land für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund der §§ 112 ff des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), jeweils in der zzt. geltenden Fassung, und des § 14 der Verbandsordnung des Trinkwasserverbandes Stader Land vom 15.12.2005 (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 3/2006, Seite 14) in der zzt. geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 06.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
im Erfolgsplan
bei Erträgen von 17.695.850,00 EUR
und Aufwendungen von 17.692.850,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 12.465.000,00 EUR
in den Ausgaben auf 12.465.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzplan erforderlich ist, wird auf 6.990.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
Dollern, 06.12.2023
Trinkwasserverband Stader Land
Hinck Dunse
Verbandsvorsitzender stellv. Geschäftsführer
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der Haushaltssatzung wurde durch Verfügung des Landkreises Stade vom 29.01.2024 -10-15 51 01 (82)- erteilt.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2, Satz 3 NKomVG vom 12.02.2024 bis 23.02.2024 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle in Dollern während der Dienststunden öffentlich aus. Außerdem kann der Haushaltsplan auf der Homepage
eingesehen werden.
Dollern, 01.02.2024