Bekanntmachung
Überörtliche Prüfung Trinkwasserverband Stader Land gemäß §§ 1 bis 4 NKPG, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Zweckverbänden.
Das Prüfungsergebnis ist öffentlich bekannt zu machen und liegt in der Zeit vom 08.12.2022 bis 30.12.2022 (§ 5 NKPG) in der Verwaltung des Trinkwasserverbandes Stader Land zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Trinkwasserverband Stader Land
Dollern